Ein krasser Fall wurde uns aus Berlin bekannt gegeben. Als der Ehemann einer Frau verstarb, bat die überlebende Ehefrau die Kinder, auf ihren Pflichtteil zu verzichten, weil sie auf jeden Fall erben werden. Die Dame erhielt eine Betreuerin. Diese wurde auf einmal als Erbin im Testament, das neu errichtet wurde, eingesetzt. Die Dame, die das Testament errichtete, musste auf Anweisung der Betreuerin den Notar bei sich daheim empfangen, sie wusste
nicht mal mehr, dass sie Kinder hat, und gab im Testament kinderlos an. Die Betreuerinwurde als Generalerbin eingesetzt. Gottseidank wurde das alte Testament, mit dem die Kinder als Erben eingesetzt wurden, für nichtig erklärt.