Äußerer Tatbestand: Diffamierung von Familienmitgliedern

Besonders häufig kommt es in Erbschleicherfällen vor, dass vertraute Personen,
Freunde, ehemalige Mitarbeiter, Arbeitskollegen, Verwandte von der
beeinflussten Person nicht mehr gesehen werden wollen. Leider erleben wir
auch oft in Gutachtenfällen, dass der Gutachter dann davon spricht, dass die
ältere Person auch dies so wünschte. Viele Gutachter machen sich nicht die
Mühe, hier wirklich die Hintergründe zu erforschen. Manchmal ist auch der
Betroffene aus der Familie oder aus dem Freundeskreis so entsetzt über das
Verhalten des älteren Menschen, dass er schon deswegen nicht mehr mit ihm in
Kontakt tritt, weil die Verbote, Diffamierungen und Behandlung durch den
älteren Menschen gegenüber einem geschätzten oder vertrauten
Familienmitglied oder gegenüber Freunden nicht verstanden werden. Hier kann
man nur empfehlen, keinen falschen Stolz zu haben, sondern auf jeden Fall
eventuell über Dritte zu versuchen, an das Erblasseropfer wieder
heranzukommen. Hier gibt es auch Richtlinien, die Ihnen Experten benennen
können.